WAUZZZ4G1JN021790
Der Händler bewirbt ein Fahrzeug, welches nicht fahrtauglich ist (abgefahrene, unzulässige Reifen, Riß in der Frontscheibe, fehlender TÜV trotz anders lautender Zusage und beschädigter Stoßfänger vorn; alles in der Anzeige nicht erwähnt). Entdeckung nur über beauftragtes SV-Gutachten, wodurch Fahrt nach Bretten erfreulicherweise unterblieben ist.